Banksy –
"Love is in the bin" und andere Sachbeschädigungen
Hamburg/ Berlin, 18. September 2021. Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird bestraft. So steht es im Gesetz. Banksy hat das bisher wenig geschert und auch in Deutschland sind Arbeiten von ihm an Häuserwänden aufgetaucht. Ein gewisser Destruktivismus also begleitet seine Werke ja schon
Nicht nur, dass die Sachbeschädigung mittels Schablonengraffiti an Wänden im öffentlichen Raum essentieller Bestandteil seines Schaffens ist - er ist ein notorischer Serientäter, sozusagen -, seine Werke werden selbst zu Zielen derartiger Angriffe.
In Suffolk etwa ist die sich sonnende Ratte jüngst mit weißer Farbe übertüncht worden. Wurde das Nagetier selbst noch mit größter Freude zur Kenntnis genommen, rief die Kleckserei der Unbekannten auf der von Banksy veredelten Mauer die Polizei auf den Plan.
In der ostenglischen Stadt Great Yarmouth hingegen schritten die Stadtväter zur Tat und ließen ein Banksy-Werk übermalen - gleichsam zerstören. Zu sehr erinnerte die Arbeit an einen tragischen Unfall, der sich 2018 dort ereignete. Ermittlungen gegen die Gemeindeoberen sind nicht bekannt und auch das immerhin dem Grunde nach denkbare Recht des Urhebers, gegen die Vernichtung seines Werkes vorzugehen, wurde nicht genutzt.
Banksy selbst kam bei der Verschönerung der Stadtbilder jedes Mal ungeschoren davon und wahrscheinlich entspringen die Überlegungen strafrechtlicher Relevanz ohnedies eher überspannten Juristenhirnen.
Freilich machten sich die Juristen weiter Gedanken: Als das “Girl with Balloon” nach der Sothebys-Auktion zur Hälfte durch den Schredder lief, stellten sich schnell Fragen nach Schadensersatz und Ähnlichem. Immerhin hatte der Erwerber ein intaktes Werk für mehr als eine Million Euro ersteigert. Sotheby wusste nichts davon, oder doch? Im juristischen Sinne war die “Aktion” wohl auch eine Sachbeschädigung - am Ende mit voraussichtlich substantieller Wertsteigerung: Aus “Girl with the Ballon” wurde “Love is in the bin” und am 14. Oktober nun ist es bei Sothebys zu ersteigern. Wird es dann nicht vollends zerstört (wer weiß das schon so genau?), stehen Schätzwerte bis sieben Millionen Euro im Raum. Wen kümmert da noch die Sachbeschädigung?
Falls mal doch: RKA Rechtsanwälte
Bis 09.01.2022 übrigens ist in Dresden noch die Ausstellung über den Ausnahmekünstler und sein Schaffen zu besichtigen: "The Mystery of Banksy, A Genius Mind"