Bewertungen,
Reputationmanagement (ORM), Google, Jameda, Kununu & Co.

Google: Negativbewertungen

Sie haben eine Ein-Sterne-Bewertung oder eine Zwei-Sterne-Bewertung gefangen und gleich einen unfreundlichen Text dazu? Das ist ärgerlich, bisweilen auch eine Katastrophe. Was nun?

Uns freut sehr, dass wir z.B. in einem einzigen Fall über 40 Ein-Sterne-Bewertungen bei Google durch unsere Intervention beseitigen konnten. Hinsichtlich verbliebener weiterer Bewertungen - mit falschen Kommentaren - haben wir gegen Google eine einstweilige Verfügung erwirkt, nachdem die Löschung der Einträge dort verweigert bzw. nicht darauf reagiert wurde - und so weiteren Schaden von dem Betroffenen abgewendet. Wo andere bisweilen schon aufhören, fangen wir häufig erst richtig an.

Was unwahr ist, muss nicht stehen bleiben, was Schmähkritik ist, auch nicht. Freilich: das Entfernen von Negativ-Bewertungen ist an Voraussetzungen geknüpft, die in jedem einzelnen Fall geprüft werden müssen. Nicht jeder darf bewerten, Rachebewertungen oder Fake-Bewertungen des Wettbewerbs müssen nicht hingenommen werden, wohl aber sachbezogene Kritik, auch mal mit scharfen Worten. Im Einzelfall eine richtige Einschätzungen der Erfolgsaussichten vorzunehmen, ist nicht einfach und bedarf neben einer richtigen rechtlichen Einschätzung auch einer überlegten Strategie. Bereits die erste Kontaktaufnahme mit Google kann für den weiteren Verlauf entscheidend sein.

Wir wissen, was zu tun ist, und verfolgen hartnäckig Ihre berechtigten Löschungsansprüche, denn wir wissen, wie beeinträchtigend negative Bewertungen für Ihr Unternehmen sein können. Wir besprechen mit Ihnen das außergerichtliche Vorgehen, Optionen und Risiken gerichtlicher Verfahren und suchen gemeinsam den Weg, Ihr Ziel zu erreichen.

Dazu gehört ggfls. auch, den Versuch zu unternehmen, zu ermitteln, wer Sie eigentlich so rüde bewertet hat. Google ist die Plattform, auf der eine Negativbewertung verbreitet wird, nicht aber der Verfasser. Es gibt Recherche- und rechtliche Möglichkeiten, auch die Quelle der Bewertung zu erfahren. Häufiger als angenommen sind die Anonymisierungen nicht so umfassend, dass der Autor einer Bewertung oder eines Textes nicht doch noch identifiziert werden kann. Auch in derartigen Auskunftsverfahren sind wir erfahren.


Kununu: Negativbewertungen

Bewertungsplattformen wie Kununu sind eher an Kommentierungen von Bewertungen interessiert, als daran, eine falsche Angaben zu löschen.

Auf der Suche nach den Reaktionsmöglichkeiten auf dem Portal Kununu finden Sie vielleicht das: “Eine Löschung von Bewertungen nehmen wir grundsätzlich nicht vor, wenn die kununu-Prinzipien bei der Bewertungsabgabe berücksichtigt worden sind.”

Kununu geht es um die Attraktivität und rege Nutzung des eigenen Portals, für Sie geht es darum, für potentielle Bewerber nicht negativ dargestellt zu werden. Bei Kununu sind die Hinweise auf rechtliche Möglichkeiten eher darauf ausgerichtet, schlechte Bewertungen zu kommentieren - und sie stehen zu lassen. Auch solche Portale müssen sich freilich an gesetzliche Vorgaben halten und nicht bloß an die eigenen Prinzipien oder Standards. Die Folge: Sind unwahre, herabsetzende oder Fake-Bewertungen identifiziert, haben Sie selbstverständlich Löschungsansprüche gegenüber Kununu, ggfls. auch Auskunftsansprüche zur Herkunft und dem Autor der Bewertung.

Den Vorschlägen von Kununu zu folgen und selbst auf Bewertungen zu reagieren, kann kontraproduktiv sein, wenn Sie die Bewertung später mit rechtlichen Mitteln angreifen wollen. Prüfen Sie vorher Ihre rechtlichen Möglichkeiten und wägen Sie dann ab, welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen. Ein Pauschalrezept gibt es nicht. Für Unternehmen mit großer Mitarbeiterzahl mag eine andere Strategie Sinn machen, als für einen kleineren Betrieb, das Vorgehen in einer personalintensiven Branche mit hoher Fluktuation mag ein anderes sein, als dort, wo Personalwechsel eher seltener vorkommen. Entscheiden Sie sich, juristisch dagegen vorzugehen, sind unsere Anwälte die richtigen Partner an Ihrer Seite.


Jameda: Negativbewertungen

Persöniche Bewertungen in Portalen sind für Ärzte immanent wichtig.

Die Entscheidung eines Patienten, sich Ihnen zu- oder abzuwenden hängt davon ab, ob eine Vertrauensbasis hergestellt werden kann, besteht oder bestehen bleibt. Negative Bewertungen stören diese Basis von vornherein und nachhaltig, bevor es überhaupt einen ersten Kontakt, ein Gespräch, eine Behandlung gegeben hat. Dies wiederum beeinträchtigt den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Sie verlieren Patienten ohne es zu merken. Es gibt zwischenzeitlich eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich mit Bewertungsportalen wie Jameda befassen.

Die Bewertungen von Dritten zu einer Ärztin oder einem Arzt bewegen sich immer im Spannungsfeld zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der Bewerteten. Unwahres muss nicht hingenommen werden, Fake-Bewertungen oder falsche inhaltliche Angaben auch nicht (“ich musste drei Stunden warten”, “bei mir wurde das falsche Knie operiert”). Meinungsäußerungen, die auf falschen Tatsachen beruhen, können angreifbar sein und auch Schmähkritik und Formalbeleidigungen übersteigen das zulässige Maß. Der Grad zwischen Zulässigem oder Unzulässigem ist freilich schmal und die Rechtsprechung auch deswegen nicht einheitlich. Kein Fall ist wie der andere und verfassungsmäßige Rechte werden fallbezogen und von Gericht zu Gericht in der Abwägung anders gewichtet. Dabei ist Jameda nicht gerade der Freund der Ärztinnen und Ärzte, was das Entfernen von negativen Bewertungen angeht. Logisch, denn das Portal lebt von Traffic und möglichst großer Bandbreite der dortigen Angaben und Bewertungen. Kein Portal hat Interesse daran, dass überall nur Gutes steht. In den eigenen Bewertungsregularien verrät Jameda deswegen, dass es empfehlenswert ist, “deutlich eine subjektive Meinung zu formulieren” um so zu verhindern, dass Bewertungen gelöscht werden müssen. Auch damit aber werden Sie nicht rechtlos, weder gegenüber dem Portal noch gegenüber dem Bewertenden.

Wir wissen, ob und was getan werden kann und helfen Ihnen gern.

Negativbewertungen bei Trusted Shops, Ebay & Co.

Sie können sich selbst kümmern und auf den einschlägigen Portalen den Versuch unternehmen, negative Bewertungen zu beanstanden und Löschungen zu bewirken. Bei Ebay gibt es Links, bei Trusted Shops kommen Sie bestenfalls per E-Mail weiter. Es ist schwer, sich Gehör zu verschaffen. Denn ein Interesse an der Beseitigung von Bewertungen haben die Portale scheinbar nicht wirklich. Das Schreiben unserer Anwaltskanzlei kann da den kleinen Unterschied ausmachen.

Wir kennen die Wege, die wir beschreiten müssen, Kontaktaufnahmen und Schreiben aus unserem Hause haben ein anderes Gewicht, als die Monierung eines Händlers.

Als im Äußerungsrecht erfahrene Anwälte wissen wir um Grenzen und Möglichkeiten, gegen negative Bewertungen vorzugehen. Fake- oder Rachebewertungen müssen Sie nicht hinnehmen, Wahres schon eher, Meinungsäußerungen, die auf falschen Tatsachen beruhen, nicht, Beleidigungen und Schmähkritik auch nicht. Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Wir sind für Sie da.