Hate Speech, Shitstorms @ Digitale Gewalt

Hilfe gegen Hate Speech, Shitstorms & Digitale Gewalt

Beim bloßen Lesen von Threads bei Twitter, Facebook, Instagram und Co. dreht sich einem bisweilen der Magen um. Für die Adressaten bestimmter Nachrichten sind diese einfach nur ein Ärgernis, das beseitigt werden soll, für andere können Anwürfe in Threads enorm belastend sein.

In all diesen Fällen geht es nicht mehr um die Kommentierung irgendwelcher Sachverhalte, um das Abwägen des Für und Wider, um den Austausch von Tatsachen oder Meinungen - solche Äußerungen katapultieren verbale Auseinandersetzungen in eine andere, hässliche Dimension.

Was bleibt, sind Beschimpfungen übelster Art, Beleidigungen, Herabsetzungen, krude Behauptungen oder das Verdrehen von Tatsachen, häufig mit dem Ziel einer Person oder einem Unternehmen maximal zu schaden. Tatsächlich kann so etwas Folgen im beruflichen, geschäftlichen oder gar im höchstpersönlichen Umfeld haben. Freund:innen sagen sich los, Geschäftspartner:innen wenden sich ab oder stornieren Aufträge, im schlimmsten Fall folgen den Worten sogar Taten und körperliche Angriffe. Hass im Internet bereitet so etwas vor.

Wir können helfen.

In dieser Situation höchster persönlicher Belastung ist es wichtig, sich rechtzeitig zu überlegen ob und wie man reagiert - und sich dann, wenn man sich dafür entscheidet, sich konsequent gegen solche Angriffe im Internet zur Wehr zu setzen.

Strafanzeigen zu stellen sollte überall da ins Auge gefasst werden, wo Straftatbestände erfüllt sein können. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der oder die Hater mit Pseudonymen agieren und auf den ersten Blick nicht identifizierbar sind.

Die Staatsanwaltschaft kann hier wertvolle Hilfestellung bei der Ermittlung von Verfassern rechtswidriger Äußerungen geben, die anonym im Internet unterwegs sind. Dokumentieren Sie Sachverhalte aber nicht oder nur ungenügend, können wertvolle Beweise verloren gehen, und letztlich sollten Sie eine Strafanzeige auch so stellen, dass weitere Ermittlungen aufgenommen werden können, ohne dass wertvolle Zeit verloren geht.

Wir wissen, wie man das macht und vertreten Ihre Interessen im Ermittlungsverfahren, später auch in der Nebenklage und bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld).

Das Strafverfahren allein aber häufig genug nicht zielführend sind und Genugtuung verschaffen, wissen wir aus Erfahrung. Sie haben es in der Hand, Ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen und Ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen.

Portale wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. können zivilrechtlich zur Auskunft verpflichtet werden - wenngleich freiwillig eher selten die wahre Identität der Verfasser von dort preisgegeben wird. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bietet zur Vorbereitung zivilrechtlicher Ansprüche Auskunftsmöglichkeiten, die häufig aber nur gerichtlich durchgesetzt werden müssen.

Wir wissen, wie das geht.

Zugleich gilt es, Threads zu schließen und ggfls. auch Ansprüche gegenüber Facebook und Co. durchzusetzen, um die Verbreitung der Äußerungen zu stoppen.

Wir können das für Sie übernehmen.

Sind die Verfasser identifiziert oder identifizierbar, leiten wir alles Erforderliche in die Wege, um das Übel an der Wurzel zu packen. Gegenüber den Täterinnen und Tätern stehen Ihnen eine ganze Reihe von Ansprüchen zu. Mit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen stellen Sie sicher, dass beanstandete Äußerungen nicht wiederholt werden dürfen, es kann sogar sein, dass Sie Widerrufsansprüche haben, mit denen Verfasser:innen bestimmter Äußerungen verpflichtet werden können, Äußerungen als unwahr zu widerrufen.

Sie können von den Täter:innen auch den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen durch die beanstandeten Äußerungen entstanden ist. Es besteht eine Haftung für Ihnen entgangene Geschäfte ioder den Verlust des Arbeitsplatzes und nicht zuletzt auch für den nicht vermögensrechtlichen Schaden, auf das sog. “Schmerzensgeld”.

Wir setzen solche Ansprüche für Sie durch, von der Abmahnung bis zum Gerichtsverfahren.