Markenrecht
Markenanmeldung
Sie haben das Bild im Kopf oder den Namen gefunden? Sie wissen, wofür Sie Ihr Zeichen verwenden wollen? Sie wollen Ihr Zeichen als Marke anmelden und suchen Unterstützung?
Wir entwickeln mit Ihnen Schutzstrategien, angefangen bei der Entscheidung, ob Ihre Marke in Deutschland, für Europa oder international angemeldet wird, bis hin zu der Überlegung, ob Designrechte oder Urheberrechte Ihre Zeichen flankieren können. Wir führen Sie durch den Dschungel der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, überlegen uns mit Ihnen den Umfang der Markenanmeldung und checken, ob das Kennzeichen überhaupt frei verwendet werden kann. Sogenannte Kollisionsprüfungen können Sie später vor bösen Überraschungen schützen, falls Ihr Zeichen in dieser oder ähnlicher Form schon angemeldet ist. Aber auch dafür gibt es häufig Lösungen.
Wir führen für Sie die Anmeldeverfahren, vom Anfang bis zur Urkunde.
Widerspruch gegen Markenanmeldung, Löschungsverfahren
Sie haben sich viele Gedanken gemacht, über das Wort, das Bild oder das Zeichen, für das Sie Markenschutz angemeldet haben - und jetzt das: Gegen Ihre Marke wurde Widerspruch eingelegt! Ob das berechtigt ist, oder nicht, kann darüber entscheiden, ob Ihre Marke bestehen bleibt, oder ob Sie verzichten und neu denken oder nach Alternativen suchen müssen. Durch den Widerspruch müssen Sie Ihre Marke in einem Amtsverfahren verteidigen, dessen Ausgang von tatsächlichen Gegebenheiten und komplexen juristischen Argumentationen geprägt ist - oder Sie suchen nach einer Abgrenzungsvereinbarung mit älteren Rechteinhabern, die freilich feingliedrig entworfen werden muss.
Wir übernehmen das für Sie und beraten Sie klug.
Registerüberwachung
Marke angemeldet? Eingetragen? Urkunde da? Glückwunsch! Und nun?
Schutzrechte sind Ausschließlichkeitsrechte. Kein Dritter darf in den für Sie eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen ein identisches oder ein ähnliches Kennzeichen verwenden. Es macht Sinn, eben darüber zu wachen. Tun Sie es nicht, riskieren Sie die Verwässerung Ihrer Ausschließlichkeitsrechte und lassen schlimmstenfalls Wettbewerb dort zu, wo Sie einmal ein alleiniges Recht hatten. Wir richten für Sie Überwachungsabläufe über die relevanten Register ein. Wir machen auf etwaige Kennzeichen aufmerksam, die angemeldet werden und dem Ihren zu Nahe kommen. Wir legen Widersprüche ein, führen Löschungsverfahren, treffen Abgrenzungsvereinbarungen oder setzen Ihre Rechte auf dem Zivilrechtsweg durch. Wir geben im Einzelfall konkrete Handlungsempfehlungen oder schützen die Marken Ihres gesamten Markenportfolios nach vorheriger Absprache.
Logischerweise kümmern wir uns auch um die Überwachung Ihrer Schutzfristen.
Schutzfristenüberwachung
Die vollständige Kontrolle über die Schutzdauer Ihrer Marken ist ein Muss. Wir sind die Fristenprofis.
Gerade bei einem größeren Markenportfolio geraten Fristen für die Einzahlung von Verlängerungsgebühren nach zehn Jahren schnell mal in Vergessenheit. Und: Für jede Marke läuft die Schutzfrist anders. Sie müssen Ihr Portfolio also ständig im Blick haben. Da kann man leicht etwas übersehen. Die Folge einer Säumnis: Ihre Marke ist weg und die Gefahr, dass sich ein anderer Ihr altes oder ein ähnliches Kennzeichen anmeldet, liegt nicht ganz fern.
Wir sind Profis in der Überwachung von Fristen und die ganze Struktur unserer Kanzlei ist auf solche Dinge ausgerichtet. Und das Beste: Sie müssen sich nicht mehr kümmern.
Als Ihre Vertreter vor den Markenämtern filtern wir für Sie die Eingangspost und kümmern uns um die Beantwortung, Fristen und Einzahlungen. Wir geben rechtzeitig Bescheid, nehmen auf Wunsch auch Zahlungen vor und prüfen mit Ihnen, ob und in welchem Umfang die Waren- und Dienstleistungsklassen aufrecht erhalten werden sollen.
Apropos Fristen: wussten Sie, dass Sie den Bestand Ihrer Marke ganz oder teilweise gefährden, wenn Sie die Benutzung des Zeichens nicht oder nur teilweise in den angemeldeten Klassen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen aufnehmen? Auch das behalten wir für Sie im Blick und übernehmen auf Wunsch die Dokumentation der Benutzungsaufnahme zu späteren Beweiszwecken.
Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Markenrechte
Ihre Marke gehört Ihnen und das soll auch so bleiben. Wie oft kommt es vor, dass Wettbewerber sich den wirtschaftlichen Erfolg einer Marke zu Nutzen machen wollen?
Von 1:1 Kopien bis zu ähnlichen Wort- oder Bildmarken ist alles dabei, manchmal aus Verseheh, häufig aber mit dem Ziel auf Ihrer Welle des Erfolgs mit zu surfen oder Ihre Geschäftsentwicklung zu stören. Die Idee zur Marke hatten Sie, investiert haben Sie auch, nicht nur in die Marke, sondern vor allem auch ins Marketing und in die Durchdringung des Marktes mit Ihren gekennzeichneten Produkten oder Dienstleistungen. Mit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen verteidigen Sie die Früchte Ihrer Arbeit. Wir kennen nicht nur die Anspruchsklaviatur von Besichtigung über Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz bis hin zur Vernichtung. Aus unzähligen Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts kennen wir die prozessualen Möglichkeiten.
Wir wissen, wie wir Ihre Rechte am Besten durchsetzen.
Wir fühlen uns an allen Gerichten in Deutschland, die sich mit dem Thema gewerblicher Rechtsschutz befassen, zu Hause, viele Richter kennen und schätzen uns als Anwälte, die konsequent für ihre Mandanten streiten, aber immer die wirtschaftlichen Bedingungen im Blick haben.
Zoll- und Grenzbeschlagnahme
Sichern Sie Ihre Markenrechte auch an den Binnengrenzen der Europäischen Union.
Jahr für Jahr werden Millionen von Standard-Containern im Hamburger Hafen umgeschlagen und auf diesem Wege aus oder in die Europäische Union und den Binnenmarkt gebracht. Dass da auch schwarze Schafe mitspielen, liegt auf der Hand. Illegale Kopien, Produktfälschungen, falsche Labels oder Prüfsiegel treffen Rechteinhaber und die Volkswirtschaften insgesamt schwer. Bei der Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie spielen die Zollbehörden eine wesentliche Rolle - umso wichtiger ist es, schnell reagieren zu können. Für Sie nutzen wir Grenzbeschlagnahmeverfahren, mit dem Sie Ihre Rechte verteidigen und so früh verhindern können, dass Produkte, die Sie in Ihren Rechten verletzen, überhaupt auf den Binnenmarkt kommen.
Wir kennen die Ansprechpartner auch im Hamburger Hafen und sind für Sie vor Ort, wenn Sie uns brauchen. Wir wissen, dass in Beschlagnahmeverfahren schnell gehandelt werden muss, um zu verhindern, dass gefälschte oder falsch gekennzeichnete Waren auf den europäischen Markt gelangen und wir wissen auch, dass eine ungerechtfertigte Beschlagnahme Schadensersatzansprüche auslösen kann. Die richtigen Maßnahmen setzen wir effektiv und mit Bedacht für Sie um.
RealWorld Monitoring (Testkäufe, Überwachung von Plattformen)
Die bloße Überwachung der Markenregister hilft Ihnen nicht mehr in der realen Welt. Was, wenn Dritte identische oder ähnliche Marken für deren Produkte verwenden? Was, wenn Design- oder Urheberrechte verletzt werden?
Wir arbeiten eng mit Dienstleistern zusammen, mit denen die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen im Internet wie auch in der “realen Welt” organisiert werden kann. Angepasste Recherchen, belastbare Testkäufe und beweissicher dokumentierte Abläufe bis hin zur Identifizierung von Hintermännern und persönlich Verantwortlichen sind Grundvoraussetzungen für die dann folgende effektive Durchsetzung von Rechten. Gemeinsam mit Ihnen setzen wir Monitoringabläufe auf, die ihr Geschäft absichern und frühzeitiges Handeln und schnelle Reaktionen gegen Schutzrechtsverletzungen ermöglichen.
Strafverfolgung/ Strafverteidigung
Strafrecht bringt nichts? Anzeige bei Markenverletzungen ist keine Option?
Es kommt drauf an, was Sie erreichen wollen. Markenrechtsverletzungen sind keine Kavaliersdelikte, werden aber häufig nur auf Antrag oder später nicht weiter verfolgt, weil andere damit zusammenhängende Straftaten wie z.B. Steuerdelikte eher im Fokus der Ermittlungsbehörden liegen. Gleichwohl: strafrechtliche Maßnahmen können die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche effektiv flankieren und erleichtern. Ergeben sich Verdachtsmomente die eine Hausdurchsuchung rechtfertigen, kann diese schneller stattfinden, als ein kompliziertes zivilrechtliches Besichtigungsverfahren oder die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen - vorausgesetzt, die zuständigen Stellen werden informiert und die Ermittlungen aktiv begleitet. Dann kann es gelingen, schnelle Ermittlungsmaßnahmen zu initiieren.
Wir wissen, wie das geht.
Wir stellen für Sie neben oder vorbereitend zur zivilrechtlichen Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen Strafanträge. Wir begleiten anwaltlich aktiv Ermittlungsverfahren und vertreten in der Nebenklage auch im Strafverfahren. Wir unterstützen Sie bei dem Ziel der Einziehung von Deliktsgütern, deren Vernichtung oder zum Beispiel der Veröffentlichung von Strafurteilen.