Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse

Datenschutz

Wann immer Sie personenbezogene Daten erheben, speichern oder nutzen, haben Sie ein datenschutzrechtliches Thema - in einer digitalen Welt also praktisch immer, angefangen bei Cookies und Google-Analytics auf Ihrer Homepage über Kundenlisten auf Ihrem Server bis hin zu Ihrer Personalabteilung.

Dabei gilt es immer abzuwägen, was Sie tun können, was Sie tun müssen, was Sie tun dürfen und was Sie auf keinen Fall machen sollten. Nichts zu tun, ist die schlechteste Option. Die Datenschutzgrundverordnung ist Gradmesser für Zulässiges und Unstatthaftes, und die Missachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften kann zu empfindlichen Bußgeldern in Millionenhöhe und Strafen führen, die Unternehmen und Unternehmer auch persönlich treffen können.

Sie haben keinen Datenschutzbeauftragten? Sollten Sie aber, wenn Sie mehr als zwanzig Personen beschäftigen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Sie haben kein Verzeichnis Ihrer Datenverarbeitungen im Unternehmen? Sollten Sie aber, denn auf Verlangen haben Sie ein solches Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörde sofort vorzulegen. Arbeiten Sie mit Dritten bei der Verarbeitung Ihrer Daten zusammen? Dann sollten Sie auch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorlegen können, die wiederum Essentials beinhalten muss. Sie haben kein Sicherheitskonzept? Sollten Sie aber und zwar eines, das technisch, organisatorisch und personalmäßig die Einhaltung datenschutzrechtlicher Maßnahmen sicherstellt.

Sie haben ein Datenleck? Das führt zu Meldepflichten beim Datenschutzbeauftragten, auch wenn das für Sie nicht angenehm wird. Ihnen werden dann vielleicht die Fragen gestellt, deren Beantwortung schon beim Lesen Unbehagen verschafft. Wir können das häufig dämpfen.

Wir führen rechtliche Audits durch und empfehlen Ihnen auf der Grundlage unserer Ergebnisse Maßnahmen, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auf technischer Ebene arbeiten wir mit Ihren EDV-Dienstleistern eng zusammen. Wir können Ihnen aber auch Dritte empfehlen, die in der Lage sind, datenschutzrechtlich Notwendiges umzusetzen oder zu optimieren.

All das beugt vor und vermeidet böse Überraschungen bei Prüfungen durch die Datenschutzbehörden. Das sichert Sie vor der Konkurrenz, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zum Anlaß für wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen nimmt - und das bereitet Sie selbst vor, für den Fall, dass Sie sich dazu entscheiden, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts in Ihrem Markt durchsetzen zu wollen.


Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Wenn Sie etwas vertraulich halten und verhindern wollen, dass Know-How und Wissen das Unternehmen verlassen, müssen SIe Maßnahmen ergreifen.

Mit technischen, organisatorischen und personellen Mitteln müssen Sie sicherstellen, dass von Ihnen als schützenswert identifizierte Informationen aus Ihrem Unternehmen nicht so einfach an Dritte weitergegeben werden können. Tun Sie das nicht, vergeben Sie Möglichkeiten, sich abzusichern. Das ist wichtiger als Sie denken.

Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind nur die Daten und Informationen geschützt, um die sie sich gekümmert haben. Kundenlisten sind in Ihrer Firma ganz oder teilweise frei verfügbar? Bestellungen, Aufträge, Kalkulationen für Kunden und Projekte? Know-How aus der Fertigung liegen frei auf dem Server? Rezepturen, Baupläne oder Wirkstoffzusammensetzungen werden per Mail verschickt? Organisatorisch sind keine Kompetenzen und Grenzen festgelegt? Keine Sicherheitsstufen vorhanden? Zu Arbeitsverträgen gibt es keine Zusatzregeln? Das kann richtig schlecht sein.

Nutzen Sie die Chance, in unseren Audits Abläufe und Prozesse zu optimieren und mit technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen den Wissensschatz in Ihrem Unternehmen zu sichern. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, was zu tun ist und wo Sie gegebenenfalls mit gewerblichen Schutzrechten wie z.B. Markenrechten, Designrechten, Gebrauchsmustern, Patenten oder Know-How-Verträgen und Verschwiegenheitsvereinbarungen flankieren können.