Anwaltshaftung
Anwaltshaftung: Zweimal Pech gehabt?
Sie sind mit Ihrem Problem zu einem Rechtsanwalt gegangen und wollten eine gute Lösung? Sie haben erwartet, dass man Ihnen zuhört, Sie im Verfahren informiert und Ihnen Möglichkeiten, Fallstricke und Risiken aufzeigt? Sie wollten eine ordentliche Prüfung? Sie wollten eine Lösung und keine Versprechungen, unsorgfältige Bearbeitungen oder gar Schlampereien?
Die Haftung von Anwälten und anderen Rechtsdienstleistern ist immer ein heikles Thema. Nicht, weil es gegen Anwälte geht, sondern weil Sie statt der erhofften Lösung Ihres Problems nun ein weiteres auf dem Tisch haben - und insoweit ist schon die Entscheidung, was jetzt zu tun ist, manchmal schwer zu treffen. Ist es überhaupt möglich, Fehlverhalten nachzuweisen, den eigenen Anwalt in die Haftung zu nehmen, nutzlos aufgewendete Prozess- und Verfahrenskosten und möglicherweise auch Schadensersatz einzufordern?Macht das überhaupt Sinn?
Oder bleibt es ein ewiges Ärgernis, wenn man es nicht wenigstens versucht hat? Oder es zumindest hat prüfen lassen?
Nicht jeder verlorene Prozess ist ein Anwaltsfehler, nicht jede fehlende Aufklärung vorwerfbar und nicht jedes in einem Rechtsstreit fehlende Detail führt dazu, dass er deswegen verloren geht.
Was aber ist vorwerfbar?
In unserer jahrelangen Tätigkeit als Prozesskanzlei stellen wir immer wieder fest, dass die Qualität der Sachbearbeitung von Anwältinnen und Anwälten schwankt und dass der Ausgang eines Rechtsstreits zuweilen auch klar auf falschen Sachvortrag, dem Übersehen wichtiger Mandanteninformationen, Unkenntnis der Rechtsprechung und daraus folgender Gefahren, kurz, anwaltliches Fehlverhalten zurückzuführen ist. Wir wissen aus Vollstreckungsverfahren gegen Schuldner, dass diese häufig genug über Prozessrisiken und mögliche Folgen eines Rechtsstreits nicht aufgeklärt worden sind.
Es sind Fälle wie diese, die Rechtsuchende ratlos zurücklassen, gerade dann, wenn in der mündlichen Verhandlung vor Gericht oder in der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung deutliche Hinweise auf die Falschbehandlung eines Falles gegeben werden.
Mit der profunden Prozesserfahrung der Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei können wir gut einschätzen, ob ein Verfahren vorwerfbar falsch von einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsdienstleister geführt worden ist, ob eine anwaltliche Falschberatung vorliegt, Fehler im Führen eines Rechtsstreits gegeben sind oder ob auf Risiken oder Folgen der Auseinandersetzung nicht oder nicht ausreichend hingewiesen wurde.
Dabei ist es ganz gleich, ob es um Anwaltshaftung im Dieselskandal, für ein Abmahnverfahren, wegen der Versäumung von Verjährungsfristen oder um falsche oder ungenügende Beratung geht.
Wir kümmern uns darum. Besprechen Sie den Vorgang mit uns. Wir prüfen. Sorgfältig. Gründlich. Dann entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, zeigen Ihnen Risiken auf und was die nächsten Schritte sein können. Auf Ihre informierte Entscheidung kommt es an.