
Pflicht zur Namensnennung bei Überweisungen: Wichtige Hinweise von RKA Rechtsanwälte
Hamburg, 18.November 2025 (eig.).
In eigener Sache: Seit dem 9. Oktober 2025 ist die Namensnennung bei Konten verpflichtend, da die Geldinstitute bei Überweisungen den Namen des Kontoinhabers mit der IBAN abgleichen müssen. Stimmen Name des Kontoinhabers und IBAN nicht 100 % überein, führt dies zu Warnhinweisen oder gar zur Sperrung der Überweisung Damit soll Betrug verhindert werden. Es ist daher wichtig, den Namen exakt so anzugeben, wie er beim jeweiligen Bankkonto registriert ist. RKA Rechtsanwälte hat daher in den letzten Tagen Schreiben versendet, mit denen hierauf und zugleich auf eine neue Bankverbindung hingewiesen wird. Verwenden Sie daher bitte den in dem Schreiben benannten Namen des Kontoinhabers Nikolai Klute und das angegebene IBAN-Konto, wenn Sie die Zahlungen leisten."
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