rka_logo_standardrka_logo_standardrka_logo_standardrka_logo_standard
  • Startseite
  • News
  • Themen
    • Markenrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Wirtschafts- verwaltungsrecht
    • Forderungsmanagement
    • Filesharing
    • Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse
    • Apothekenrecht
    • Anwaltshaftung
    • Bewertungen, Reputationmanagement (ORM)
    • Hate Speech, Shitstorms und Digitale Gewalt
    • Vertragsgestaltung, AGB und Forderungen
  • Über Uns
  • Team
  • Arbeiten bei RKA
  • Kontakt
✕
27/12/2021

Impfpass und digitales Zertifikat

© Foto 2021: RKA Rechtsanwälte


Apotheker:innen, falsche Impfzeugnisse und die Schweigepflicht. Ein Dilemma in Zeiten von Corona







Hamburg/ Berlin, 27. Dezember 2021. Gefälschte Impfausweise sind ein Ärgernis für die Maßnahmen gegen die Pandemie. Diejenigen, die sie gebrauchen, nehmen das Recht für sich in Anspruch, sich nicht impfen zu lassen; zugleich wollen sie sich mit gefälschten Dokumenten die möglichst ungehinderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten und gefährden damit andere - im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in Clubs oder in Restaurants.

Ein solches Verhalten - der Gebrauch falscher Impfpässe - steht nun seit kurzem unter Strafe und bringt zugleich diejenigen in ein Dilemma, die von Berufs wegen mit solchen Dokumenten befasst sind: Apothekerinnen und Apotheker. Sie sind es, denen die gelben Impfausweise als Grundlage für das Einlesen und die Digitalisierung der COVID-19 Impfbescheinigung vorgelegt werden und sie sind es, die helfen können, die Nutzung gefälschter Dokumente zu verhindern. Sie sind es aber auch, die in Bedrängnis kommen. Denn zum einen können sie sich strafbar machen, wenn sie ein falsches Impfzertifikat ausstellen; zum anderen aber auch, wenn sie die Polizei rufen.

Denn wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, offenbart, das ihm als Apotheker anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird nach § 203 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft - einmal abgesehen davon, dass ein solches Fehlverhalten auch berufsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium ergehen Aufforderungen, gefälschte Dokumente zu melden, das Bundesjustizministerium verweist auf die Strafverfolgungsbehörden, die Berufsverbände der Apothekerinnen und Apotheker warnen vor den strafrechtlichen Gefahren, Generalstaatsanwaltschaften wagen es nicht, sich endgültig und verbindlich festzulegen und auch der Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute aus der Kanzlei RKA Rechtsanwälte mag nicht völlig ausschließen, dass ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht auf die Anklagebank führt. In einem Interview mit dem ZDF hat er auf diese Gefahren hingewiesen.

Der juristische Ausweg kann über § 34 StGB führen. Demnach handelt nicht rechtswidrig, wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

“Mit Blick auf den sogenannten rechtfertigenden Notstand erscheint das Verhalten von Apothekerinnen und Apothekern, die verdächtige Impfausweise den Behörden melden, in einer anschwellenden pandemischen Lage gerechtfertigt”, erklärt Rechtsanwalt Nikolai Klute, “freilich wäre es besser gewesen, wenn der Gesetzgeber ein bisschen weiter gedacht und eine Meldepflicht gesetzlich normiert und die Schweigepflicht an dieser Stelle ausgenommen hätte.”

Die Restriktionen und Beschränkungen im öffentlichen Leben erfolgen aus der Erkenntnis heraus, dass sich Ungeimpfte leichter infizieren, im Falle der Infektion höhere Viruslasten in sich tragen, das Virus leichter verbreiten und dies in einem Umfeld, in dem sich all diejenigen, die sich an Regeln halten, zumindest etwas in Sicherheit wiegen.

“Der Schutz der Bevölkerung ist insoweit ein hohes Rechtsgut, das zumindest in einer pandemischen Welle das Handeln der Apothekerinnen und Apotheker gerechtfertigt erscheinen und somit auch die Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht entfallen lassen kann,” erklärt Rechtsanwalt Klute.

Nikolai Klute verweist auf einen noch sicheren Weg: “Das Beste wäre freilich, wenn sich die Apothekerinnen und Apotheker von vornherein eine Erklärung geben lassen, nach der die Kunden und Kundinnen einverstanden sind, dass Impfunterlagen den zuständigen Behörden übergeben werden dürfen, wenn es Anhaltspunkte für Fälschungen gibt. Denn die Strafbarkeit entfällt sofort, wenn eine solche Einverständniserklärung abgegeben wird.”

Würden dies nun alle verlangen, wären auch Ausweichbewegungen zu anderen Apotheken nicht mehr erfolgversprechend.

RKA Rechtsanwälte ist eine u.a. auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes bundesweit tätige Anwaltskanzlei mit Standorten in Hamburg und Berlin. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören auch Apotheken, zu den Tätigkeitsfeldern Heilmittelwerberecht, Medizinprodukterecht und Fragen zum Standesrecht der Heilberufe. (Apothekenrecht)

 

Ähnliche Beiträge

Telefonanlage

Telefonanlage

05/02/2025

Technische Störung: RKA Rechtsanwälte derzeit telefonisch leider nicht erreichbar. Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich per Mail an uns: kanzlei@rka.legal


Zum Beitrag
Inge Bell mit Text "OK Boomer!"
11/03/2024

Nach Hass- und Antisemitismus-Attacke: Menschenrechtsaktivistin Inge Bell verlässt X (Twitter)


Zum Beitrag
Stefanie von Berg, Bezirksamtschefin des Bezirksamtes Altona

(c) 2023 Stefanie von Berg, Bezirksamtschefin des Bezirksamtes Altone

20/07/2023

Der Kampf gegen den Shitstorm und digitale Gewalt


Zum Beitrag
rka_logo_standard

Kontakt

040 5 50 06 05 – 0

kontakt@rka.legal

Rechtliche Informationen

Impressum

Datenschutz

Copyright © 2023 · RKA Rechtsanwälte

        X
        Datenschutz und Cookies
        Wir benutzen Cookies, um Ihnen eine einfachere Nutzung der Seite zu ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
        Cookie Einstellungen AkzeptierenDatenschutzerklärung
        Manage consent

        Cookie Einstellungen

        Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
        Notwendig

        Notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.

        Nicht Notwendig

        Alle Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht besonders erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website ausgeführt werden.

        Speichern und akzeptieren